Steuerberatung Rundholz-Nesse
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin sorge ich für die ordnungsgemäße Umsetzung ihrer letztwilligen Verfügungen. Ich berate ihre Erben und verwalte ggf. das Erbe über einen speziellen Betreuungszeitraum.
Wozu ein Testament
- Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
- Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich.
- Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
- Und ohne Testamentsvollstreckerin drohen bei immer komplexeren Familien- Vermögensverhältnissen Streit und Fehler.
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen
- Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
- Jeder, der Streit und Überforderung in der Familie vermeiden möchte.
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork Familien.
- Unternehmer, Stifter.
- Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte.
Was sind die Aufgaben einer Testamentsvollstreckerin
- Sie führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
- Sie reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
- Sie reicht die Erbschaftssteuererklärung ein und führt die Erbschaftssteuer ab.
- Sie verteilt den Nachlass an die Erben.
- Als Dauertestamentsvollstreckerin verwaltet sie langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.